Welche Steuern fallen bei spanischen Immobilien an?

Denkst du daran, eine spanische Immobilie zu kaufen, aber du hast Zweifel, welche Steuern du für dein zukünftiges Ferienhaus zahlen musst? Kein Problem, wir erklären dir hier gern, welche Steuern du während und nach dem Kauf einer spanischen Immobilie zahlen musst.

Auch wenn du nicht in Spanien lebst, fallen verschiedene Steuern an, wenn du eine Immobilie in Spanien besitzt oder zumindest planst, eine spanische Finca zu kaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die spanische Immobilie zur persönlichen Nutzung oder als Investition erwirbst.

  1. Kauf einer neuen spanischen Immobilie: Wenn du eine neu gebaute Immobilie kaufst, musst du die folgenden Steuern zahlen:
  • Die Mehrwertsteuer (MwSt.), die in ganz Spanien 10 % des Kaufpreises beträgt, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln. Dort beträgt sie nur 6,5 %.
  • Die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD). Der zu zahlende Gesamtbetrag ist ein Prozentsatz des Kaufpreises und variiert in jeder Gemeinde. Hier findest du die aktuellen allgemeinen Prozentsätze nach Gemeinden.

2. Kauf einer Immobilie aus zweiter Hand: Wenn du hingegen eine gebrauchte spanische Immobilie kaufst, sind folgende Steuern zu entrichten:

  • Die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD), wie auch beim Erwerb neuer spanischer Immobilien. 
  • Die Grunderwerbssteuer (ITP): Der zu zahlende Betrag hängt von der jeweiligen autonomen Gemeinschaft ab und liegt zwischen 6 und 11 % des Kaufpreises. 

Welche Steuern fallen nach dem Kauf einer Immobilie in Spanien an?

Auch nach dem Kauf einer spanischen Immobilie fallen als Nichtansässiger folgende Steuern an.

  • Grundsteuer (IBI): Hierbei handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die jährlich von der Stadtverwaltung auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet wird. 
  • Einkommenssteuer für Nichtansässige (IRNR): Der zu zahlende Steuersatz beträgt 19 % für Einwohner der Europäischen Union. Hier spielt es keine Rolle, ob du die Immobilie vermietet hast oder nicht. Die Frist für Anmeldung der Einkommenssteuer ist bis zum 20. Tag der Monate Januar, April, Juli, Oktober, wenn dein steuerpflichtiges Einkommen positiv ist. Ist das zu versteuernde Einkommen negativ, muss die Erklärung nur einmal jährlich abgegeben werden.

Beachte hierbei, dass du je nach den Rechtsvorschriften des Landes, dein weltweites Einkommen in der Steuererklärung in dem Land angeben musst, in dem du steuerpflichtig gemeldet bist. Wir empfehlen dir, dich hier von einem Experten beraten zu lassen, um später Unannehmlichkeiten zu vermeiden. 

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